Strom- und Gaspreise steigen: Was tun, wenn der Anbieter insolvent wird?
Vorsorge für den Ernstfall
Steigende Energiepreise und die Insolvenz von Billiganbietern verunsichern Verbraucher. Was passiert, wenn der eigene Stromanbieter zahlungsunfähig wird? Welche Rechte haben Betroffene?Schritte bei Insolvenz des Anbieters
In diesem Fall gibt es einige Schritte, die Verbraucher unternehmen sollten:
- Informieren: Überprüfen Sie zunächst, ob der Anbieter tatsächlich insolvent ist. Dies kann über das Handelsregister oder über eine Pressemitteilung des Insolvenzverwalters erfolgen.
- Verbrauch weitermelden: Auch bei Insolvenz des Anbieters bleibt die Pflicht zur Meldung des Strom- oder Gasverbrauchs bestehen. Dies geschieht in der Regel über den Messstellenbetreiber.
- Grundversorgung beantragen: Der lokale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung mit Strom oder Gas sicherzustellen. Verbraucher sollten den Wechsel in die Grundversorgung beantragen, um eine Unterbrechung der Energielieferung zu vermeiden.
- Ausstehende Rechnungen begleichen: Trotz Insolvenz des Anbieters müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Die Höhe der Zahlungen wird in der Regel vom Insolvenzverwalter festgelegt.
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