Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Gleichheit vor dem Gesetz
Artikel 3 – Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichberechtigung
Paragraph 1 – Gleichheit vor dem Gesetz
Der erste Paragraph des Artikels 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Dies bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder ihrem sozialen Status, vor dem Gesetz gleich behandelt werden müssen. Der Staat darf niemanden aufgrund dieser Merkmale diskriminieren.
Paragraph 2 – Gleichberechtigung von Männern und Frauen
Der zweite Paragraph des Artikels 3 besagt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Dies bedeutet, dass Männer und Frauen in allen Bereichen des Lebens, einschließlich Arbeit, Bildung und Politik, gleichberechtigt sein müssen. Der Staat hat die Aufgabe, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern.
Bedeutung für unsere Gesellschaft
Die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sind grundlegende Prinzipien unserer demokratischen Gesellschaft. Sie gewährleisten, dass alle Menschen in Freiheit und Würde leben und an der Gestaltung unseres Landes teilhaben können.
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